Der VML - Verein für Mediation Liechtenstein

Der Verein für Mediation Liechtenstein ist ein Berufsverband für Mediatoren, seit 2010 Mitglied im Schweizerischen Dachverband Mediation und seit Beginn des Jahres 2016 Mitglied im Österreichischen Bundesverband Mediation. Landessprecherin für Liechtenstein in Sachen ÖBM ist Alexandra Gloor.

Seit seiner Gründung im Jahr 2004 ist der VML eine wichtige Institution in Liechtenstein. Bei der Einführung des Zivilrechtsmediationsgesetzes (LGBl. 2005 Nr. 31) bzw. dessen Verordnung im Jahr 2005 wirkte er beim Thema Mediation und den Ausbildungsrichtlinien für Eingetragene Mediator:innen mit. Anlässlich seines 10 Jahres Jubiläums und der geplanten Einführung der Gemeinsamen Obsorge als Regelfall (Reform des Kindschaftsrechts im 2015, angeordnete Mediation) organisierte er eine öffentliche Fachtagung. Ebenso tritt er regelmässig mit Beiträgen in der Presse über die Vorteile der Mediation auf.

Aufgaben des VML

Allgemeine Beratungstätigkeit
Information über Ablauf einer Mediation
Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung der Mitglieder und Vertretung derer Interessen
Supervision für ausgebildete Mediator:innen
Förderung der Aus- und Weiterbildung

Vorstand des VML - Verein für Mediation Liechtenstein

Der Vorstand des VML

Von links nach rechts:

  • Nina Schwarzkopf
  • Jost Konrad
  • Martina Tranninger
  • Martin Scheidt

Wie werde ich Mitglied?

Wer Mitglied werden will stellt einen schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand, der über das Aufnahmegesuch abschliessend entscheidet. Der Vorstand muss seinen Entscheid nicht begründen.

Der Jahresbeitrag beträgt CHF 200.-

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vereinsvorstand schriftlich mitzuteilen. Er erfolgt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres, befreit jedoch nicht von der Bezahlung fällig gewordener Beiträge oder anderen Verpflichtungen gegenüber dem Verein.

Mitgliedschaften beim VML

Aktivmitglieder

… können Personen werden, die über eine gesetzlich anerkannte Ausbildung in Mediation verfügen oder in einer solchen Mediationsausbildung stehen und sich verpflichten, ihre Mediationsarbeit nach anerkannten Qualitätsrichtlinien durchzuführen. Bis zum Abschluss einer begonnenen Ausbildung kann die Aufnahme als Vereinsmitglied mit eingeschränkten Mitgliedsrechten erfolgen bzw. an bestimmte Auflagen geknüpft werden.

Freunde der Mediation

…können Personen werden, welche keine Mediation betreiben, jedoch bereit sind, die Mediation zu unterstützen und sich im Verein aktiv zu beteiligen.

Fördermitglied

…kann jede natürliche und juristische Person sowie jede sonstige Personenvereinigung werden, die bereit ist, den Zweck des Vereins zu fördern und die Arbeit durch einen besonderen, deutlich über den normalen Mitgliedsbeitrag hinausgehenden jährlich zu entrichtenden Förderbeitrag zu unterstützen.

Gastmitglieder

…des Vereins können Personen werden, die bereits im Ausland in einem Verein für Mediation oder Mediatorenverband Mitglied ist, welcher die Anerkennung in ihrem Land regelt.