Leistbare Mediation

Können Sie sich (k)eine Mediation leisten?

Wer schon einmal Partei eines Gerichtsverfahrens war, kennt die damit verbundenen Risiken: Es drohen hohe Verfahrenskosten und die Gefahr der unwiederbringlichen Zerstörung jahrelang aufgebauter Beziehungen. Im Vergleich dazu bietet die Mediation als Instrument der alternativen Streitbeilegung entscheidende Vorteile, von denen allen voran die freiwillige und eigenverantwortliche Erarbeitung einer echten Konfiktlösung durch die Parteien zu nennen ist. Die Praxis zeigt, dass derartige, mit Unterstützung durch einen Mediator oder Mediatorin erarbeitete Konfiktlösungen von den Beteiligten auch langfristig akzeptiert und gelebt werden können. Ein besonderer Vorteil des Mediationsverfahrens ist auch sein immen – ses Sparpotenzial. Das Mediationsverfahren ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren zwischen den Parteien und dem Mediator, zusätzliche Kosten für Rechtsvertreter, Gerichtsgebühren oder Sachverständige können weitestgehend eingespart werden. Zudem werden die angefallenen Kosten für die Mediation, welche meist nur einen Bruchteil der Kosten eines Gerichtsverfahrens ausmachen, in der Regel zwischen den Parteien aufgeteilt. Der Anwendungsbereich für das Mediationsverfahren ist dabei umfassend, selbst nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens kann die Unterbrechung desselben zugunsten einer Mediation sinnvoll sein. Kosten und Nutzen sprechen diesbezüglich eine eindeutige Sprache. Im Falle des Scheiterns der Mediation gilt der besondere Vertrauensschutz, Gerichtsverfahren können ohne Präjudiz eingeleitet oder fortgesetzt werden. Doch bis zu diesem Zeitpunkt gilt: Keine Mediation sollten Sie sich nie leisten.

Zum Beitrag